Was gute Steuerberater über Immobilien wissen – und Vermieter unbedingt beachten sollten

Inhaltsverzeichnis

Wie versteuere ich Mieteinnahmen korrekt?

Wer Immobilien vermietet, erzielt Einkünfte, die steuerlich korrekt deklariert werden müssen. In Deutschland unterliegen diese Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung der Einkommensteuer und müssen in der Anlage V der Steuererklärung angegeben werden. Dabei zählen nicht nur die Kaltmiete, sondern auch Nebenkostenpauschalen oder Vorauszahlungen zu den steuerpflichtigen Einnahmen – sofern sie nicht als durchlaufende Posten explizit abgerechnet werden.

Die Besteuerung erfolgt gemäß dem persönlichen Einkommensteuersatz, der progressiv steigt. Für viele private Vermieter bedeutet das: Bereits ab moderatem Einkommen wird ein erheblicher Teil der Mieteinnahmen durch das Finanzamt abgeschöpft. Besonders wichtig ist dabei das sogenannte Zuflussprinzip: Einnahmen zählen in dem Kalenderjahr, in dem sie auf dem Konto eingehen – unabhängig davon, für welchen Zeitraum sie gezahlt wurden.

Ein typischer Fehler: Nebenkosten nicht korrekt auszuweisen oder Mieteinnahmen aus Garagen und Stellplätzen zu „vergessen“. Auch diese gelten als steuerpflichtig – selbst wenn sie separat im Mietvertrag geführt werden.

Welche Kosten kann ich bei vermieteten Immobilien absetzen?

Glücklicherweise erlaubt das deutsche Steuerrecht eine Vielzahl an Werbungskosten, die von den Einnahmen abgezogen werden dürfen. Das mindert die Steuerlast effektiv – vorausgesetzt, die Kosten sind nachweisbar und lassen sich eindeutig der Immobilie zuweisen.

Zu den häufigsten abzugsfähigen Kosten zählen:

  • Zinsen für Immobilienkredite (nicht jedoch die Tilgung)
  • Verwaltungsgebühren für Hausverwaltungen
  • Kosten für Instandhaltung und Reparaturen – allerdings nur, wenn es sich nicht um Herstellungs- oder Modernisierungsmaßnahmen handelt, die über mehrere Jahre abgeschrieben werden müssen
  • Gebäudeversicherungen, Grundsteuer, Müllgebühren und nicht auf Mieter umgelegte Betriebskosten
  • Fahrtkosten zur Objektbesichtigung oder zur Eigentümerversammlung

 

Ein besonders wertvolles Instrument ist die Absetzung für Abnutzung (AfA). Sie erlaubt es, den Kaufpreis der Immobilie (ohne Grundstücksanteil) über einen Zeitraum von in der Regel 50 Jahren linear abzuschreiben – das bedeutet jährlich 2 % des Gebäudewerts als steuerlicher Abzug.

Viele Vermieter nutzen dieses Potenzial nicht vollständig, etwa weil sie die Aufteilung von Grundstück und Gebäude im Kaufvertrag nicht korrekt ausweisen. Hier lohnt sich der Blick in ein Sachverständigengutachten oder die Rücksprache mit einem steuerlich versierten Fachanwalt.

Absetzbare Kosten im Überblick

Kostenart

Beispiele

Finanzierungskosten

Zinsen für Hypothekendarlehen

Instandhaltung & Reparaturen

Handwerkerleistungen, Materialkosten

Verwaltungskosten

Hausverwaltung, Steuerberater

Abschreibungen (AfA)

Lineare AfA über 50 Jahre

Nebenkosten

Müllentsorgung, Versicherungen

Reisekosten zur Objektbesichtigung

Fahrtkosten, Hotelübernachtungen

Kostenart

Beispiele

Finanzierungs-kosten

Zinsen für Hypothekendarlehen

Instandhaltung & Reparaturen

Handwerker-leistungen, Materialkosten

Verwaltungs-kosten

Hausverwaltung, Steuerberater

Abschreibungen (AfA)

Lineare AfA über
50 Jahre

Nebenkosten

Müllentsorgung, Versicherungen

Reisekosten zur Objektbesichtigung

Fahrtkosten, Hotelübernachtungen

Wie wird der Verkauf einer Immobilie steuerlich behandelt?

Ein Immobilienverkauf kann steuerlich neutral oder sehr teuer sein – je nachdem, wann und wie er erfolgt. Maßgeblich ist dabei die sogenannte Spekulationsfrist: Wenn eine Immobilie im Privatvermögen mindestens zehn Jahre gehalten wurde, bleibt ein Veräußerungsgewinn steuerfrei. Diese Regelung gilt allerdings nur für Privatpersonen und nicht für juristische Personen oder gewerblichen Grundstückshandel.

Wurde die Immobilie hingegen weniger als zehn Jahre gehalten, muss der Gewinn – also der Verkaufspreis abzüglich Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie Verkaufsnebenkosten – voll versteuert werden. Besonders tückisch: Auch Schenkungen oder Erbschaften „resetten“ diese Frist nicht automatisch. Entscheidend ist das ursprüngliche Anschaffungsdatum des Erblassers oder Schenkers.

Ein Verkauf ist zudem steuerfrei, wenn die Immobilie im Jahr des Verkaufs und in den beiden vorherigen Jahren ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde – selbst bei kürzerem Eigentum. Diese Regelung kann zum Beispiel bei der Umnutzung einer Kapitalanlagewohnung zur Eigennutzung gezielt genutzt werden.

Wie kann ich Erbschaften oder Schenkungen von Immobilien steuerlich optimal gestalten?

Die Übertragung von Immobilien im Rahmen einer Erbschaft oder Schenkung unterliegt in Deutschland der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Zwar gibt es hohe Freibeträge, insbesondere für Ehepartner und Kinder, doch gerade in Ballungsräumen können Immobilienwerte diese Beträge schnell übersteigen.

Ein beliebtes Gestaltungsmodell ist der Nießbrauchvorbehalt: Hierbei wird die Immobilie zu Lebzeiten verschenkt, aber die Nutzungsrechte bleiben beim Schenker. Steuerlich senkt dies den Wert der Schenkung erheblich – oft unter die Freibetragsgrenze. Alternativ können Immobilien auch in Familiengesellschaften (z. B. GbR oder GmbH) eingebracht werden, um die Anteile über Jahre hinweg schrittweise zu übertragen.

Besonders wichtig ist dabei die korrekte Bewertung der Immobilie, denn diese beeinflusst maßgeblich die Steuerhöhe. Dabei werden auch Mietverhältnisse, Lage und Zustand berücksichtigt – wodurch sich gezielt Einfluss auf den Steuerwert nehmen lässt.

Freibeträge & Steuerklassen (ErbStG)

Verwandtschaftsgrad

Freibetrag

Ehepartner

500.000 €

Kinder

400.000 €

Enkelkinder

200.000 €

Andere

20.000 €

Welche Vorteile bietet eine Immobilien-GmbH für Vermieter?

Immer mehr Investoren und Großvermieter nutzen die Gründung einer Immobilien-GmbH, um ihre steuerlichen Spielräume zu vergrößern. Der zentrale Vorteil liegt in der geringeren Besteuerung: Während natürliche Personen mit bis zu 45 % Einkommensteuer rechnen müssen, zahlt die GmbH unter bestimmten Voraussetzungen lediglich rund 15 % Körperschaftsteuer (zzgl. Gewerbesteuer).

Darüber hinaus bietet die GmbH strukturelle Vorteile:

  • Trennung von Privat- und Betriebsvermögen
  • Professionalisierung des Immobilienmanagements
  • Bessere Möglichkeiten zur Bildung von Rücklagen
  • Schutz vor Haftungsrisiken

 

Allerdings ist die Gründung aufwendig und mit laufenden Kosten verbunden. Zudem entsteht bei Gewinnausschüttung an die Gesellschafter eine zweite Besteuerungsschicht, was den Gesamtsteuersatz erhöhen kann.

Fazit: Eine Immobilien-GmbH kann sich bei größeren Portfolios oder langfristiger Strategie lohnen – jedoch nur mit solider steuerlicher Beratung.

Vorteile einer Immobilien-GmbH

Vorteil

Erklärung

Körperschaftsteuersatz

Fixe 15 % (zzgl. Soli) statt persönlichem Steuersatz

Keine Spekulationsfrist

Aber Besteuerung mit Firmensteuer

Abschreibung & Rücklagenbildung

Flexibler in der Bilanzgestaltung

Haftungsbeschränkung

Schutz des Privatvermögens

Körperschaftsteuersatz

Fixe 15 % (zzgl. Soli) statt persönlichem Steuersatz

Keine Spekulationsfrist

Aber Besteuerung mit Firmensteuer

Abschreibung & Rücklagenbildung

Flexibler in der Bilanzgestaltung

Haftungsbeschränkung

Schutz des Privatvermögens

Fazit: Mit fundierter Steuerberatung bares Geld sparen

Die steuerliche Behandlung von Immobilien ist komplex – aber sie bietet zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten, um legal und effizient Steuern zu sparen. Ob regelmäßige Mieteinnahmen, der steuerfreie Immobilienverkauf nach Ablauf der Spekulationsfrist oder die optimale Nutzung von Abschreibungen: Wer die Regeln kennt und richtig anwendet, kann seine Rendite erheblich steigern.

Gerade bei größeren Vermietungsportfolios oder komplexen Lebenssituationen wie Erbschaften, Schenkungen oder Unternehmensgründungen zahlt sich professionelle Steuerberatung besonders aus. Ein erfahrener Steuerberater kennt nicht nur die geltenden Gesetze, sondern auch deren Spielräume – und kann helfen, langfristig Vermögen aufzubauen und steuerliche Risiken zu vermeiden.

Wenn Sie also Immobilien besitzen, planen zu kaufen oder übertragen möchten, lohnt sich der strategische Blick auf Ihre Steuerstruktur. Nutzen Sie alle legalen Vorteile – und sichern Sie sich eine Beratung, die zu Ihrer individuellen Situation passt. Denn: Gute Steuerplanung ist der Schlüssel zu nachhaltigem Immobilienerfolg.

Warum wir der richtige Ansprechpartner für Vermieter und Immobilienbesitzer sind

Als erfahrene Steuerkanzlei unterstützen wir Sie gezielt bei allen steuerlichen Fragestellungen rund um Immobilien – ob Vermietung, Veräußerung oder Übertragung im Rahmen von Erbschaften und Schenkungen. Wir beraten Sie individuell zur korrekten Deklaration von Mieteinnahmen, prüfen Ihre Werbungskosten und helfen Ihnen, alle zulässigen Abschreibungen optimal zu nutzen.

Darüber hinaus begleiten wir Sie bei komplexen Themen wie der Gründung einer Immobilien-GmbH, der steuerlichen Behandlung von Nießbrauchmodellen oder der Bewertung von Immobilien im Rahmen der Erbschaftsteuer. Unsere digitale Arbeitsweise ermöglicht es Ihnen, Belege und Unterlagen bequem online einzureichen.

FAQ

Wie versteuere ich Mieteinnahmen korrekt?

Mieteinnahmen zählen zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung und müssen in der Anlage V der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Sie unterliegen dem persönlichen Steuersatz und werden nach dem Zuflussprinzip versteuert.

Abzugsfähig sind unter anderem Zinsen für Immobilienkredite, Verwaltungsgebühren, Reparatur- und Instandhaltungskosten, Gebäudeversicherungen, nicht umgelegte Betriebskosten sowie Abschreibungen (AfA) auf das Gebäude.

Wird eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren verkauft, ist der Gewinn steuerpflichtig. Nach Ablauf dieser Spekulationsfrist oder bei Eigennutzung über drei Jahre ist der Verkauf steuerfrei – mit Ausnahmen bei gewerblichem Handel oder bei juristischen Personen.

Durch Gestaltungen wie den Nießbrauchvorbehalt oder Familiengesellschaften kann die Steuerlast gesenkt werden. Es gelten Freibeträge abhängig vom Verwandtschaftsgrad, z. B. 500.000 € für Ehepartner und 400.000 € für Kinder.

Die Immobilien-GmbH ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen eine niedrigere Besteuerung (15 % Körperschaftsteuer), bietet Haftungsschutz und flexible Rücklagenbildung. Sie eignet sich besonders für größere Immobilienportfolios, erfordert aber fachliche Beratung und laufenden Aufwand.