Steuerberater Kosten

Was kostet ein Steuerberater?

Dies ist wohl eine der zentralen Fragen, die sich viele stellen, bevor Sie einen Steuerberater beauftragen ihre Steuererklärung erstellen zu lassen. Leider ist das nicht so einfach zu beantworten, denn ohne Ihren persönlichen Sachverhalt genau zu kennen ist es schwierig die Gebühren vorherzusagen.

Beispielhaft kann Ihnen ein Fliesenleger auch erst sagen, wie hoch seine Rechnung ausfallen wird, nachdem Sie Ihm den Umfang der Arbeit genannt haben, wie z.B. die Größe des Badezimmers.

Rufen Sie uns daher gerne an oder vereinbaren Sie direkt einen Termin. Sie können uns dann Ihren Sachverhalt in Ruhe schildern, sodass wir den Umfang der Arbeiten abwägen können. Erst dann können wir Ihnen eine Kosteneinschätzung geben. Dieser Termin ist selbstverständlich kostenfrei.

Damit Sie sich aber einen ersten Eindruck machen können, möchten wir Sie im Folgenden über die Gebühren informieren.

Die Gebühr, die ein Steuerberater für seine Leistungen in Rechnung stellt, sind in der Steuerberatergebührenverordnung (StBVV) gesetzlich geregelt. Diese ergibt sich in den meisten Fällen aus dem sogenannten Gegenstandswert, manchmal wird auch eine Pauschale vereinbart oder die Gebühr bemisst sich nach dem Zeitaufwand.

    Was ist der Gegenstandswert ?

    Der Gegenstandswert ist von Ihrer ganz persönlichen Einkommens-, Umsatz-, bzw. Gewinnsituation abhängig. Vereinfacht könnte man sagen, je höher Ihr Einkommen, Umsatz bzw. Gewinn ist, desto höher fällt auch die Gebühr aus. Des Weiteren kommt noch der Grad der Komplexität hinzu. D.h. umso komplizierter Ihr Sachverhalt bzw. die Masse der zu verarbeitenden Unterlagen ist, desto höher fällt auch die Gebühr aus.

    Steuererklärung / Einkommensteuererklärung

    Bei der Einkommensteuererklärung orientiert sich der Gegenstandswert am Gesamtbetrag Ihrer Einkünfte, bei den dazugehörigen Überschussermittlungen an den höheren Einnahmen oder Ausgaben der jeweiligen Einkunftsart. Bei einer Gewerbesteuererklärung bestimmt sich der Gegenstandswert nach dem Gewerbeertrag Ihres Unternehmens. Für eine Umsatzsteuererklärung beträgt er ein Zehntel der Umsätze usw.
    Nicht entscheidend für die Gebühr ist die Nachzahlung bzw. die Erstattung, die sich aus der Steuererklärung ergibt.

    Kosten für Finanzbuchhaltung

    Gegenstandswert bei der Finanzbuchhaltung ist der Jahresumsatz oder die höhere Aufwandssumme. Je größer Ihr Unternehmen ist, desto mehr Arbeit ergibt sich und desto höher sind die Gebühren für ihre Buchhaltung.

    Die Steuererklärung

    Bei der Einkommensteuererklärung orientiert sich der Gegenstandswert am Gesamtbetrag Ihrer Einkünfte, bei den dazugehörigen Überschussermittlungen an den höheren Einnahmen oder Ausgaben der jeweiligen Einkunftsart. Bei einer Gewerbesteuererklärung bestimmt sich der Gegenstandswert nach dem Gewerbeertrag Ihres Unternehmens. Für eine Umsatzsteuererklärung beträgt er ein Zehntel der Umsätze usw.
    Nicht entscheidend für die Gebühr ist die Nachzahlung bzw. die Erstattung, die sich aus der Steuererklärung ergibt.

    Jahresabschluss und Bilanz

    In diesem Bereich errechnet sich der Gegenstandswert als Durchschnitt aus Jahresumsatz oder höherer Aufwandssumme einerseits (maximal das Fünffache der Bilanzsumme) und der berichtigten Bilanzsumme andererseits. Je umfangreicher Ihr Unternehmen ist, desto höher ist der Arbeitsaufwand und desto höher sind die Jahresabschlusskosten.

    Die Zeitgebühr

    Die Anwendung der Zeitgebühr ist auf eine bestimmte Anzahl von Gebührentatbeständen beschränkt. Beratungen z. B. werden nach der benötigten Zeit abgerechnet. Lt. Gebührenverordnung liegt der Stundensatz derzeit zwischen 30,00 und 70,00 Euro je angefangener halber Stunde zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Höhe der Gebühr ist abhängig von der Komplexität der Beratung. (Angaben ohne Gewähr)